Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verlängern

Sie sind krankgeschrieben und sehen sich nach Ablauf des Datums der AU noch nicht wieder arbeitsfähig? Dafür müssen Sie nicht in jedem Fall in unserer Praxis wieder persönlich beim Arzt vorstellig werden.

Bitte geben Sie neben Ihren persönlichen Daten auch Ihre noch andauernden Beschwerden an. Die gewünschte Krankmeldung können Sie -nach ärztlicher Prüfung- am übernächsten Werktag in unserer Praxis zu unseren Sprechzeiten abholen.

Sollten Sie im laufenden Quartal die Praxis noch nicht aufgesucht haben, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte zur Abholung der Überweisung mit. Vielen Dank.

Ja, ich gebe meine Zustimmung für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten – gemäß der Datenschutzerklärung – zur Bearbeitung und Beantwortung dieser Anfrage. *

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